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Bad Homburg will besondere Grabmale erhalten

Bad Homburg: Friedhöfe sind vor allem Orte der Trauer. Darüber hinaus bezeugen Grabstätten häufig zeittypische Ausprägungen der Kultur des Erinnerns. So stehen auch auf den städtischen Friedhöfen in Bad Homburg Grabmale, die auf Grund der Person der Verstorbenen oder aus kunsthistorischem Interesse als Besonderheit gelten. „Bad Homburg wird solche Grabmale erhalten, denn sie prägen unsere Friedhöfe und sind Denkmale im besten Sinne des Wortes: Sie erinnern an einen häufig verdrängten Teil unserer Kultur, an Kunsthistorie wie auch an bekannte Persönlichkeiten", erläutert Stadtrat Peter Vollrath-Kühne.

Als erhaltenswert stuft die Stadt insbesondere Grabmäler mit geschichtlicher Bedeutung, mit hohem Seltenheitswert, mit zeittypischer Gestaltung oder mit Bezug zu herausragenden Persönlichkeiten und Ereignissen ein. Auch Kriterien wie die handwerkliche Ausführung und die wissenschaftliche Bedeutung zum Beispiel auf Grund der Verwendung bestimmter Materialen können den Ausschlag geben.

Ist ein Grab als erhaltenswert eingestuft, so übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege, sofern das Nutzungsrecht erloschen ist und nicht mehr verlängert wird. Das Grabmal wird dann erhalten und regelmäßig auf seine Standsicherheit hin überprüft. Die Grabstätte wird begrünt. Die Erhaltung und Pflege von Grabstätten, die als Kulturdenkmale eingestuft werden, wird nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes bestimmt.

Da das Eigentum an der Grabstätte und dem Grabmal bei Erlöschen des Nutzungsrechtes auf die Stadt übergeht, besteht die Möglichkeit, das Grabmal zu erhalten und neue Nutzungsrechte zu vergeben. Eine andere Variante könnte bei geeigneten Grabstätten die Einrichtung von Gemeinschaftsgrabanlagen unter Einbeziehung des erhaltenswerten Grabmals sein. Diese Möglichkeiten müssen zunächst in die Friedhofssatzung aufgenommen werden, bevor solche Nutzungsrechte vergeben werden können.

„Die Stadt stärkt auf diese Weise langfristig den Charakter der Friedhöfe als würdige Stätten des Abschieds und des Erinnerns, und zwar nicht nur auf dem 1920 eingeweihten, imposanten Waldfriedhof, sondern auch in den Ortsteilen", so Vollrath-Kühne abschließend.

21.12.2011

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