Trotz Regionalen Flächennutzungsplan
Karben: Die vor einigen Jahren in Karben durchgeführte Planung zur bestehenden Windkraft-Konzentrationsfläche in Kloppenheim hat trotz des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Regionalen Flächennutzungsplans Bestand. Damit wirksam ist auch die Ausschlusswirkung für die anderen Flächen in Karben außerhalb der bestehenden Konzentrationsfläche. In diesen Ausschlussflächen können vorerst grundsätzlich keine weiteren Windkraftanlagen errichtet werden, solange die Stadt Karben die Windkraft-Konzentrationsflächen planungsrechtlich nicht erweitert.
Wegen zum Teil widersprüchlicher Darstellungen in der Presse zu den Auswirkungen des ab 17. Oktober wirksamen Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main auf die städtische Windkraftplanung sieht sich der Magistrat der Stadt Karben zu dieser Klarstellung veranlasst. Nach Rechtsauffassung des Magistrats haben die Darstellungen in dem Flächennutzungsplan der Stadt Karben über die Windvorrangfläche in der Gemarkung Kloppenheim mit der Ausschlusswirkung für den übrigen Bereich auch nach dem Inkrafttreten des Regionalen Flächennutzungsplans Gültigkeit.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat diese Rechtsauffassung inzwischen bestätigt. Der Regionale Flächennutzungsplan hat den sachlichen Teilplan über die Windenergie ausgespart. Aus dem Regionalen Flächennutzungsplan und dessen Begründung geht nicht hervor, dass die städtische Regelung zur Konzentrationsplanung aufgehoben werden sollte.
Neue Windkraftstandorte sind in Karben derzeit nur möglich, wenn die Stadt auf der Grundlage der bestehenden Konzentrationsplanung neue Vorrangflächen ausweist. Solange die Konzentrationsflächen nicht erweitert worden sind, können die Anträge der Windkraftbetreiber zur Errichtung weiterer Anlagen an beliebiger Stelle im Außenbereich somit unter Hinweis auf die Ausschlusswirkung der Windvorrangzone für den übrigen Gemarkungsbereich zurückgewiesen werden. „Dies ändert sich erst mit dem Inkrafttreten einer gültigen Windvorrangplanung durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain und dies wird sicher noch zwei oder drei Jahre in Anspruch nehmen", erklärt Bürgermeister Guido Rahn, der auch Mitglied der Regionalverbandskammer ist. „Daher wird es in Karben keinen Wildwuchs durch eine Vielzahl von über die Gemarkung zerstreut aufgestellten Windkraftanlagen geben."
Rahn verweist darauf, dass es einen Konsens zwischen allen Parteien in der Stadtverordnetenversammlung gibt, in Karben weitere Vorrangflächen zuzulassen. Dies solle aber gezielt und sachgerecht erfolgen, damit die Auswirkungen für die Bevölkerung, auf das Landschaftsbild und die Tierwelt möglichst gering gehalten werden. „Karben hat bei der Erzeugung regenerativer Energien unter den Kommunen eine Vorreiterrolle. Dies zeigen die bestehen Windkraftanlagen, aber auch die in Bau befindliche Biogasanlage sowie die zahlreichen Photovoltaikanlagen", erläutert der Karbener Rathauschef. „Aber nicht desto trotz", so Rahn abschließend, „werden wir hier mit Augenmaß, gelassen und entsprechend der Sachlage vorgehen, ohne in Hektik oder unnötige Eile zu verfallen. Jetzt zahle es sich aus, dass wir in Karben schon an Projekten zur Erzeugung regenerativer Energien arbeiteten, als andere diese noch als unnötig abtaten. Wir können jetzt die weiteren Planungen mit Ruhe angehen."
21.12.2011
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