Wiesbaden: Im Jahr 2009 wurden in Hessen knapp 11 700Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis unter 27 Jahre außerhalb des Elternhauses untergebracht: 4300 bzw. 37 Prozent in Form von Vollzeitpflege und 7400 bzw. 63 Prozent in Heimerziehung/sonstiger betreuter Wohnform. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Im Jahr 2009 wurden gut 3000 Hilfen neu begonnen (plus 5,5 Prozent). Eine besonders deutliche Zunahme zeigte sich bei den unter Sechsjährigen (plus 15,4 Prozent).
Mit 46 Prozent waren die meisten jungen Menschen zwischen zwölf und 18 Jahren, gefolgt von den Volljährigen mit 22 Prozent. 21 Prozent waren zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahr alt und elf Prozent hatten das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht.
Bei den jüngeren Kindern spielte die Vollzeitpflege die wichtigste Rolle, während mit steigendem Alter eine Unterbringung in einem Heim oder das betreute Wohnen an Bedeutung gewann. Von den unter Sechsjährigen waren 82 Prozent in Pflegefamilien untergebracht, bei den Sechs- bis unter Zwölfjährigen lag dieser Anteil bei 55 Prozent, bei den Zwölf- bis unter 18-Jährigen waren es 26 Prozent und bei den Volljährigen 18 Prozent.
Die Hauptursache für die Vollzeitpflege lag bei Beginn der Hilfe im Elternhaus. Für die Heimunterbringung/sonstige betreute Wohnform war dagegen die Auffälligkeit bei jungen Menschen der Hauptanlass. Vorrangig standen bei der Vollzeitpflege mit jeweils zwischen 18 und 19 Prozent folgende Gründe: die Gefährdung des Kindeswohles, die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Personensorgeberechtigten und die unzureichende Förderung bzw. Betreuung/Versorgung des jungen Menschen in der Familie. Bei den jungen Menschen, die in Heimen/sonstiger betreuter Wohnform untergebracht wurden, waren neben der eingeschränkten Erziehungskompetenz der Eltern mit 18 Prozent, vor allem Auffälligkeiten des jungen Menschen mit 14 Prozent und schulische/berufliche Probleme mit zehn Prozent von Bedeutung.
60 Prozent der jungen Menschen/der Herkunftsfamilien waren bei Beginn der Hilfe auf Transferleistungen angewiesen (Vollzeitpflege: 79 Prozent; Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform: 54 Prozent). In 47 Prozent lebten die jungen Menschen vor der Hilfe bei nur einem Elternteil (Vollzeitpflege: 56 Prozent, Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform: 45 Prozent), 23 Prozent kamen aus „Patchworkfamilien" (Vollzeitpflege: 17 Prozent, Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform: 24 Prozent) und in 19 Prozent der Fälle wohnten die Eltern zusammen (Vollzeitpflege: 21 Prozent, Heimerziehung/sonstige betreute Wohnform: 18 Prozent).
Die im Laufe des Jahres geleisteten Hilfen errechnen sich aus der Summe der im Jahr beendeten Hilfen und die am 31.12. bestehenden Hilfen. Wird eine Hilfe beendet und im laufenden Jahr erneut begonnen, so wird dies als zwei Hilfen gezählt.
| Link |
|---|
| Statistisches Landesamt Hessen |
03.09.2010
|
|
|
Sauerkraut über Fahrbahn verteilt Friedberg: Mit widrigen Verhältnissen hatten die Einsatzkräft ...
Zentrale Leitstelle der Branddirektion steuert seit 1. Januar wieder sämtliche Fahrzeuge für Notf ...
VHS lädt zum kostenlosen Testen von Entspannungsmethoden Frankfurt: Die Volkshochschule (VHS) F ...
Frankfurt: Klirrende Winterkälte hat in den vergangenen Tagen viele Gewässer zufrieren lassen. Da ...
Bad Homburg: Am Mittwoch, 15. Februar, wird im Stadtteilzentrum Gartenfeld, Heuchelheimer St ...
Familien, Naturbegeisterte und Städter haben wieder die Möglichkeit, sich ein ...
Lebenslust & KunstGenuss März 2012 in der "Anhäuser Mühle" ...
Lieber Oldtimerfan, liebe(r) IG / Club/ Verein, Wir veranstal ...
Lebenslust & KunstGenuss Oktober 2012 in der "Anhäuser Mühle" DER NA ...
Kommentare:
Kindesentzug
Wir beziehen uns auf Ihre Mitteilung vom diesem Bericht und fragen an, ob mangelnde Erziehungskompetenz den Kindesentzug rechtfertigt. Der HKVD weist auf die Missstände im Bereich der Fürsorge und Heimerziehung hin, die hinlänglich bekannt sind. Aber bei Tagessätzen ab 100 € pro Kind ist die Inobhutnahme ein lohnendes Geschäft. Hat der Staat das Recht und die Aufgabe, Kinder durch Entzug aus der Familie zu erziehen, oder ist es die Pflicht des Staates, die Familie bei ihrer Erziehung zu unterstützen?
HKVD
E-Mail: info@heimkinderverband.de
WWW: http://www.heimkinderverband.de
abgegeben am: 03.09.2010 12:24