Bad Vilbel: Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gegen den Bebauungsplan Taunusblick für Bad Vilbel-Heilsberg wird mit einem Vergleich beendet. Darauf haben sich der Verein „Rettet die Amiwiese" und die elf Heilsberger Bürger, die unterstützt vom Verein eine Normenkontrollklage beim VGH eingereicht hatten, und der Magistrat der Stadt Bad Vilbel verständigt.
Damit soll der mehrjährige Streit um die Bebauung der Amiwiese im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders geschlichtet werden. Inhalt des Vergleiches ist, dass die elf Kläger und der Verein die Klage vor dem VGH nicht weiter betreiben und die Stadt im Gegenzug für eine stärkere Verkehrsberuhigung der durch die Bebauung entstehenden Durchgangsstraße sorgt.
Dadurch wird sich die geplante Straße besser ins ansonsten übliche Straßenbild des Heilsbergs einfügen. Zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen zählen vor allem begrünte Parkbuchten auf der neuen Straße und der Carl-Schurz-Straße sowie eine Einbahnstraßenregelung vor der Einmündung der neuen Straße in die Danziger Straße. Die Unterzeichnung des Vergleichs erfolgte bereits.
25.08.2010
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