Bad Vilbel: Im Rahmen eines Behördentermins am 05.07.2010 im Rathaus der Stadt Bad Vilbel wurde über eine Verbesserung des Verkehrsflusses auf der L 3008 im Bereich des Stadtgebietes Bad Vilbel gesprochen. An dem Gespräch nahmen Herr Wolfgang Debus vom Regionalen Verkehrsdienst Wetterau, Herr Gunar Schnierle von der Polizeistation Bad Vilbel, Herr Peter Amend vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen, Herr Sebastian Loos von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, sowie der Unterzeichner teil.
Ein Thema war die Abschaltung der Lichtzeichenanlagen auf der L 3008 in dem Abschnitt zwischen der Bahnunterführung und der Ortslage Massenheim. Es wurde einvernehmlich beschlossen die Lichtzeichenanlagen in diesem Bereich in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr wegen geringerer Verkehrsmengen abzuschalten. Eine sichere Querung von Fußgängern und Radfahrern ist durch die Landschaftsbrücke sichergestellt. Die Stadt Bad Vilbel bittet Radler und Fußgänger die Landschaftsbrücke zu nutzen.
Die Umstellung soll während der Sommerferien beginnen und zum Ende der Ferien abgeschlossen sein. Es wurde erörtert ob die Lichtzeichenanlage für die Rechtsabbieger, die von der Büdinger Straße kommend in Richtung B 3 fahren wollen entbehrlich ist. Ein Abschalten der Lichtzeichenanlage für die Rechtsabbieger ist bei 2 Fahrspuren nach den Richtlinien für die Anlage von Lichtzeichenanlagen unzulässig. Hier gibt es kein Ermessensspielraum für die Straßenverkehrsbehörde. Eine Ummarkierung von zwei auf eine Fahrspur wurde unter Hinweis auf die mögliche Ansiedlung des Möbelmarktes Segmüller nicht in Betracht gezogen. Es ist sinnvoll das Ergebnis eines Verkehrsgutachtens abzuwarten, welches im Zusammenhang mit dem Möbelmarkt zu erstellen ist.
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| Stadt Bad Vilbel |
13.07.2010
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