Jörg-Uwe Hahn (FDP) macht sich für solide Finanzen als Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung stark
Wiesbaden: Der Autor ist Staatsminister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretender Ministerpräsident des Landes Hessen sowie FDP-Landtagsabgeordneter aus der Wetterau. Die Hessische Landesregierung hat Wort gehalten und sich der Altschuldenproblematik vieler hessischer Kommunen angenommen. In zahlreichen kommunalen Haushalten ist die finanzielle Situation inzwischen dramatisch. Bis Ende 2009 waren hessenweit Fehlbeträge von insgesamt rund 4,3 Milliarden Euro zu verzeichnen. In den Jahren 2010 und 2011 hat sich dieser Trend fortgesetzt.
Zum Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit ist eine nachhaltige Konsolidierung dringend erforderlich, um die kommunale Selbstverwaltung zu erhalten. Eine hohe Verschuldung und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen reduzieren die Entwicklungschancen gerade im Bereich von Betreuung, Bildung und Infrastruktur.
„Alle finanzpolitischen Bemühungen eines Landes machen nur dann einen Sinn, wenn auch die Kommunen als Partner handlungsfähig bleiben. Wo die Kommunen schwach sind, wird kein Land stark sein können", erklärt der Wetterauer FDP-Abgeordnete Hahn. Der im Dezember-Plenum von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer vorgestellte, drei Milliarden Euro umfassende „Kommunale Rettungsschirm" der christlich-liberalen Koalition ist ein tatkräftiger Beitrag zur Entschuldung von Städten, Gemeinden und Landkreisen, der in diesem Jahr durch Gesetz beschlossen werden soll.
Der Schirm wird in Form eines Fonds bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aufgebaut. In diesen Fonds sollen nach einem anteiligen Schlüssel die Altschulden der berechtigten Kommunen einfließen. Die Tilgung wird das Land Hessen - dies ist bundesweit einmalig - allein ausschließlich aus originären Landesmitteln übernehmen. Darüber hinaus bietet das Land Hessen den Kommunen zeitweilig ein Zinsverbilligungsmodell an, um die Zinsbelastung schnell und effektiv zu reduzieren.
Die Leistungen dieses kommunalen Schutzschirms sollen allerdings ausschließlich konsolidierungsbedürftigen Kommunen zu Gute kommen, das heißt die Mittel werden nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Zur Identifikation der Kommunen wurde ein geeignetes Kennzahlensystem aufgebaut.
Maßgeblich dabei sind zwei Kennzahlen, der durchschnittliche Kassenkreditbestand der Jahre 2009/2010 und das durchschnittliche ordentliche (Minus-) Ergebnis der Jahre 2005 bis 2009. Nach derzeitigem Stand sind 106 Kommunen (89 Gemeinden, 14 Landkreise, 3 kreisfreie Städte) antragsberechtigt.
Die meisten der kreisangehörigen Städte des Wetteraukreises verfügen seit Jahrzehnten durch eine umsichtige, nachhaltige und sparsame Politik über solide Finanzen. Dies ist - ich sehe das als eine sehr positive Feststellung - der Grund, warum lediglich der Wetteraukreis sowie 5 der 25 Kommunen im Wetteraukreis unter den „Schutzschirm" fallen werden; neben Florstadt und Gedern, sind dies Glauburg, sowie Hirzenhain und Karben.
„In vielen Kommunen des Landkreises ist ein solides Wirtschaften, sparsame Haushaltsansätze und verstärkte Konsolidierungsanstrengungen in den vorgelegten Haushaltsentwürfen für 2012 deutlich erkennbar", betont Hahn.
Das Land Hessen bekundet mit dem „Kommunalen Schutzschirm" erneut seine Verantwortung für seine Kommunen. Die Kommunen sind zumeist der erste Ansprechpartner und der stärkste öffentliche Bezugspunkt für die Bürgerinnen und Bürger.
„Als Landtagsabgeordneter und Stadtverordneter der Stadt Bad Vilbel werde ich auch zukünftig dafür eintreten, dass unser Landkreis und unsere Kommunen solide Finanzen als Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung vorweisen können und dadurch weiterhin durch nachhaltige Investitionen unsere Region lebens- und liebenswert gestalten können", so der Liberale abschließend.
| Link |
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| FDP Wetterau - Kreisverband und Kreistagsfraktion |
17.01.2012
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