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Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl des Europa-Parlaments für nichtig erklärt

Frankfurt: Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl des Europa-Parlaments für nichtig erklärt, da die Sperrklausel gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt. Die Piratenpartei Hessen begrüßt die Stärkung des Gleichheitsgrundsatzes und fordert die Abschaffung der Sperrklausel auch für Landtags- und Bundestagswahlen.

Andreas Popp, Mitglied des Landesverbands Bayern und Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der Europawahl 2009, erklärt: "Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Entscheidung  gefällt, die des historischen Datums würdig ist. Die Stimmen von 2,8 Millionen Bürgern werden bei der nächsten Europawahl nicht mehr grundlos unter den Teppich gekehrt."

"Auch auf Landes- und Bundesebene halte ich die Fünf-Prozent-Hürde für ungerechtfertigt und überflüssig", führt Thumay Karbalai Assad, Vorsitzender der Piratenpartei Hessen, aus. "Einziger Zweck dieser Sperrklausel ist es doch, dass die etablierten Parteien so ihre Pfründe verteidigen und missliebige Konkurrenz ausschalten. Auf kommunaler Ebene wurde diese undemokratische Hürde vor Jahren gekippt.

Dort spiegeln die Parlamente jetzt die Vielfalt in der Parteienlandschaft wider und repräsentieren somit mehr Menschen. Nach mehr als 60 Jahren Demokratie in Deutschland sollte die Regierung dem Volk etwas mehr Vertrauen entgegen bringen. Eine Zersplitterung der Parlamente auf Landes- und Bundesebene wie zur Zeit der Weimarer Republik halte ich für ausgeschlossen, auf kommunaler Ebene findet sie schließlich auch nicht statt."



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Piratenpartei Landesverband Hessen


10.11.2011

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