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Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei Demonstrationen und Großeinsätzen
Frankfurt:
 Die Piratenpartei Hessen kritisiert die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber einer Kennzeichnungspflicht für Beamte der Bundespolizei. Sie fordert mindestens eine Kennzeichnung bei Einsätzen im Rahmen von Demonstrationen und anderen Großeinsätzen.

"Das von der Bundesregierung vorgebrachte Argument, man könne ja einen Polizisten nach Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle fragen, ist blanker Hohn." erklärt Knut Bänsch, Mitglied des Vorstands der Piratenpartei Hessen.

"Die Kennzeichnungspflicht soll gerade in Fällen von verübten Straftaten von Beamten die Ermittlung erleichtern. Ein Bürger, der gerade von einem Polizisten attackiert wurde, ist wohl kaum noch in der Lage, diesen nach ausführlichen Personaldaten zu fragen. Letztlich schafft man hier mit fadenscheinigen Argumenten rechtsfreie Räume für Einsatzkräfte."

Den Verweis der Bundesregierung auf die Möglichkeit einer Identifizierung über polizeiinterne taktische Kennzeichnung, polizeiliche Videoauswertung oder eine interne Zeugenbefragung halten die PIRATEN ebenfalls nicht für ausreichend. Aus dem Grund fordern sie eine pseudonyme, eindeutige Kennzeichnung für jeden einzelnen Beamten, die nur auf richterliche Anweisung hin aufgelöst werden darf. Damit wird den datenschutzrechtlichen Bedenken genauso Rechnung getragen wie dem Bedürfnis nach Aufklärung von durch Polizisten verübten Straftaten.

"Es gibt genug Beispiele dafür, wie der in vielen Einheiten vorherrschende Korpsgeist eine nachträgliche Ermittlung von Einsatzkräften unmöglich macht. Erschwert wird die Identifizierung auch durch die Vermummung von Polizisten bei Großeinsätzen mit Sicherheitskleidung und Helmen." so Bänsch weiter.



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Piratenpartei Landesverband Hessen


16.08.2011

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