Wiesbaden: Der Deutsche Bundestag hat mit Entscheidung vom 8. Juli 2010 (BT-PlPr 17/55, S. 5629 C) den ausführlich begründeten Wahleinspruch EuWG 38/09 von Guido Strack gegen die Gültigkeit der Wahl des europäischen Parlaments 2009 zurückgewiesen.
Gegen diese Entscheidung plant Strack nun eine Wahlprüfungsbeschwerde einzulegen. Die Piratenpartei Hessen unterstützt ihn hierbei ausdrücklich. "Der Bundestag folgte bei seiner Entscheidung der Wahlempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, die sich sich maßgeblich auf die Stellungnahme des Bundesinnenminsteriums stützt und wesentliche Einwände Stracks nicht berücksichtigt.", erklärt Ralf Praschak, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Hessen.
Strack beabsichtigt, bis spätestens 8. September 2010 beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde gemäß § 26 EuWG, §§ 13 Nr. 3, 48 BVerfGG einzulegen. Hierfür benötigt er mindestens 100 Beitritte von bei der Europawahl 2009 in Deutschland wahlberechtigten Personen. "Wir teilen die Ansicht Stracks, dass die 5%-Hürde auf europäischer Ebene vollkommen willkürlich ist. Kleine Parteien werden hier vorsätzlich benachteiligt.
Es sind über 170 Parteien im europäischen Parlament vertreten, ausserdem hat dar Parlament keinerlei Regierungsbefugnisse. Das Menetekel der Regierungsunfähigkeit durch kleine Parteien ist also vollkommener Unfug", so Praschak weiter. Durch den Beitritt entstehen den Unterstützern keine Kosten, da das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht kostenfrei ist und Strack alle übrigen Kosten selbst tragen wird.
Auch wenn die Piratenpartei Hessen ihn unterstützt, ist das Verfahren überparteilich. Strack sagte hierzu: "Ich selbst gehöre keiner Partei an. Mir geht es nur um eine Stärkung unserer Demokratie und der Demokratie in Europa."
Weitere Informationen zur Anfechtung der EU-Wahl 2009 sowie die auszufüllenden Formulare sind auf http://guido-strack.de/EU-Wahl/ zu finden.
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| Piratenpartei Landesverband Hessen |
13.08.2010
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